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BGH, 29.04.2004 - I ZR 251/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines berechtigten Interesses zum Schutz einer Marke durch Eintragung
- Judicialis
ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 3
Eintragung der Marke "Salatfix" - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.06.2002 - 315 O 692/01
- LG Hamburg, 20.06.2002 - 315 O 692/01
- OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02
- BGH, 29.04.2004 - I ZR 251/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01
"S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers
Auszug aus BGH, 29.04.2004 - I ZR 251/03
Sie hatte deshalb ein eigenes berechtigtes Interesse daran, für diese Bezeichnung durch eine eingetragene Marke Schutz zu erlangen (vgl. dazu auch BGH, Beschl. v. 30.10.2003 - I ZB 9/01, Umdruck S. 8 f. - S100).Dies gilt ungeachtet des Umstands, daß die Beklagte an ihrem Zeichen einen schutzwürdigen Besitzstand erwerben konnte, obwohl dieses Zeichen jedenfalls nach der bis zum Inkrafttreten des Markengesetzes geltenden Rechtslage von einer Eintragung ausgeschlossen war (vgl. dazu auch BGH, Beschl. v. 30.10.2003 - I ZB 9/01, Umdruck S. 9 f. - S100).
- BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03 Die Markeninhaberin hat zu ihren Gunsten ergangene Entscheidungen in einem Verletzungsstreit vorgelegt (Urteil des OLG Hamburg vom 23. Oktober 2003 - 5 U 167/02, Beschluß des BGH vom 29. April 2004 - I ZR 251/03).